Ibis Hotel Dresden

Prager Straße 5

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01069 Dresden
Deutschland
T: +49 351 4856 4856
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30. Juni 2015

Beherbergungssteuer Dresden

Beherbungssteuer in Dresden
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Beherbergungsteuer der Stadt Dresden

Neuregelung der Dresdner Bettensteuer für privat veranlasste Reisen ab 1. Juli 2015

Ab dem 1. Juli 2015 tritt in der Landeshauptstadt Dresden mit der Beherbergungssteuer Dresden eine neue Steuer für privat veranlasste Übernachtungen in Kraft. Im Rahmen der Neuregelung der zuvor erhobenen Bettensteuer sind das Hotel der Stadt verpflichtet, die neue Beherbergungssteuer direkt von den Gästen vor Ort einzuziehen und an die Stadt Dresden weiterzureichen. Das geforderte Entgelt staffelt sich anhand des Logisbetrages einschließlich Mehrwertsteuer. Leistungen wie Frühstück, Abendessen, usw. sind von der Steuer ausgenommen.

Bemessungsgrundlage

  • Auf Logis inkl. MwSt. bis unter € 30,- ist € 1,- Beherbergungssteuer zu entrichten
  • Auf Logis inkl. MwSt. von € 30,- bis unter € 60,- ist € 3,- Beherbergungssteuer zu entrichten
  • Auf Logis inkl. MwSt. von € 60,- bis unter € 90,- ist € 5,- Beherbergungssteuer zu entrichten
  • usw., je € 30,- erhöhten Staffelbereich steigt der Steuertarifsatz um € 2,-

(Quelle: Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden vom 07.05.2015).

Links

Im Rahmen einer geschäftlichen Dienstreise kann der Gast eine Steuerbefreiung beantragen. Eine Befreiung kann anhand des nachfolgend verlinkten Vordruckes nachgewiesen werden. Zu den Downloads.

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